Verpackungen und Verpackungsabfälle in der Schweiz
Länderspezifische Informationen zu Verpackungsvorschriften
Gut zu wissen: Für Verpackungen, die in der Schweiz in Verkehr gebracht und entsorgt werden, gelten die schweizerischen Vorschriften. Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) gilt in der Schweiz nicht unmittelbar.
Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die Schweiz und auf Bestellungen bei OPITEC (Schweiz) AG. Informationen zu anderen Ländern finden Sie in der jeweiligen Länder- und Sprachversion.
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Was ist die PPWR?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine Verordnung der Europäischen Union für Verpackungen und Verpackungsabfälle auf dem EU-Markt. Sie begründet für Verpackungen, die ausschliesslich in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, keine unmittelbaren Pflichten nach EU-Recht.
Welche Vorschriften gelten in der Schweiz?
Für den Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen sind insbesondere das schweizerische Umweltschutzgesetz (USG) und die Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) relevant. Für Getränkeverpackungen gelten zusätzliche besondere Vorschriften. Eine allgemeine Pflicht zur Registrierung sämtlicher Verkaufs- und Versandverpackungen nach einem EU-Verpackungssystem besteht für die Schweiz nicht.
Verpackungen richtig entsorgen
Bitte trennen Sie wiederverwertbare Verpackungsmaterialien nach den Angeboten an Ihrem Wohn- oder Geschäftsstandort. Sauberes Papier und Karton können in der Regel der entsprechenden Separatsammlung zugeführt werden. Für andere Materialien, insbesondere Kunststoffverpackungen, beachten Sie die Annahmebedingungen Ihrer Gemeinde oder Sammelstelle. Materialien ohne geeigneten Sammelweg entsorgen Sie gemäss den örtlichen Vorgaben.
Weitere Informationen zu den schweizerischen Verpackungsvorschriften finden Sie beim Bundesamt für Umwelt (BAFU).
Kontakt
OPITEC (Schweiz) AG
H. Pestalozzistrasse 1
1700 Freiburg, Schweiz
E-Mail: info@opitec.ch
Was ist die PPWR?
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine europäische Verordnung, die das Ziel verfolgt, Verpackungsabfälle zu reduzieren, das Recycling zu fördern und einheitliche Anforderungen an Verpackungen innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Sie ersetzt schrittweise bisherige Regelungen und schafft einen gemeinsamen Rechtsrahmen für Hersteller, Importeure und Händler.
Ergänzend zur PPWR gelten in vielen Ländern nationale Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR). Unternehmen, die Verpackungen erstmals in einem Land in Verkehr bringen, sind häufig verpflichtet, sich bei den zuständigen Stellen zu registrieren, Verpackungsmengen zu melden und sich an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling zu beteiligen.
Da sich die gesetzlichen Anforderungen, Registrierungsverfahren und zuständigen Behörden je nach Land unterscheiden können, finden Sie auf dieser Seite die entsprechenden Informationen für die einzelnen Länder und Sprachversionen.